Selbstständigkeit Zuschüsse: Wenn man denkt Ich brauche Hilfe für mein Unternehmen, ist eine erfahrene Unternehmensberaterin eine gute Wahl.

Selbstständigkeit Zuschüsse & bis zu 80% Payback Förderung

Seit vielen Jahren kann ich meinen Kunden für eine Zusammenarbeit Selbstständigkeit Zuschüsse anbieten. Je nach Förderprogramm werden hierbei 30-80 % des Beratungshonorars als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen – dies gilt insbesondere für die organisatorische und strategische Beratung kleiner Unternehmen. Die Förderung Kleinunternehmen erfolgt somit durch das gezielte Einkaufen von unternehmerischen Wissen, um danach aus eigener Kraft eine langfristig stabile Existenzgrundlage aufzubauen. Dies ist meiner Erfahrung nach deutlich nachhaltiger, als pauschal Geld als Förderung rauszuhauen. Denn Geld bringt nichts, wenn man in der Unternehmensführung Fehler macht und es für falsche oder unnötige Sachen ausgibt.

Selbstständigkeit Zuschuss: Hilfe für kleine Unternehmen durch attraktive Beratungszuschüsse

„Ich brauche Hilfe“ gibt es als Hilferuf nicht erst seit Corona. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet schon seit vielen Jahren Hilfe für Wirtschaftsförderung und Mittelstand. Darunter Zuschüsse für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich externes Knowhow und Beratung einkaufen, um erfolgreichen Geschäften nachgehen zu können.

Die aktuell geltende Richtlinie finden Sie direkt beim Bundesamt. Ebenso die Merkblätter zu Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsberechtigung und möglichen Beratungsthemen. Wichtig: gefördert werden nur individuelle Einzelberatungen – keine Seminare oder Kurse.

Eine gezielte Unternehmensberatung für kleine Unternehmen, damit sich Selbstständige das Fachwissen zum Führen ihres Unternehmens nachhaltig ins Haus holen können. Eine Investition die sich sehr schnell rentiert: durch Zeit- & Geld-Zugewinne. Durch die Zuschüsse ist dies auch für kleinste Unternehmen und Soloselbstständige sehr gut realisierbar.


Unternehmen in Schwierigkeiten Förderung – 90 % Zuschuss über das BAFA

Das Förderprogramm Unternehmen in Schwierigkeiten BAFA bot über viele Jahre eine Möglichkeit der umfangreichen Förderung. Hierdurch sollten kleine Unternehmen mit akuten Problemen gezielt gestärkt und wieder Zukunftsfit gemacht werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten konnten hierbei 90 % des netto-Beratungshonorars als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Dieses spezielle Förderprogramm ist zum 31.12.2022 ausgelaufen!

Dafür wurde der Umfang für die 50%ige Förderung erhöht, sodass mehrere dieser Selbstständigkeit Zuschüsse für eine qualifizierte Unternehmensberatung abgerufen werden können:


Unternehmensberatung für Organisation, Marketing & Strategie – mit 50-80 % Zuschuss über das BAFA

„Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.“ (Zitat BAFA)

Unternehmensberatung: In einer Einzelberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten, kann man sehr individuell in die Tiefe gehen.
Für eine persönliche Unternehmer Beratung biete ich die Abwicklung über verschiedene Förderprogramme an: So sind Zuschüsse für das Beratungshonorar von 30-80 % möglich. Einen Anspruch auf eine solche Förderung hat hierdurch so gut wie jedes kleine Unternehmen!

Auch hier steht also die Förderung Kleinunternehmen durch das Bezuschussen eingekauften Know Hows im Fokus. Wer die Kriterien erfüllt, erhält in aller Regel 50 % Zuschuss, in einigen Regionen sogar 80%.

Bei den Förderprogrammen geht es gezielt darum, dass sich Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen, Know how für ihre Unternehmenführung einkaufen können. Alle wirtschaftlichen Themen wie Finanzen, Arbeitsorganisation, Führung, Mitarbeitergewinnung, Marketing und Vertrieb kommen dafür inhaltlich in Frage.

Bei der Unternehmensgröße gilt die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen:

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • weniger als 50 Millionen Jahresumsatz (oder weniger als 43 Millionen Bilanzsumme)

Zudem sind einige Branchen ausgeschlossen, die ohnehin schon stark durch Subventionen gefördert werden (Landwirtschaft, Fischerei, etc.) oder Unternehmen an denen Bund oder Land beteiligt sind. Auch Unternehmen die nur ausgegliedert und nicht wirklich selbstständig oder wirtschaftlich unabhängig sind, werden bei einer Beratung nicht bezuschusst.

Trifft das alles (nicht) zu, kann eine 50% Förderung für ein Coaching für Unternehmer beantragt werden. Insbesondere die Zahl der Mitarbeiter und die Grenze des Jahresumsatzes werden vermutlich „ganz knapp“ verfehlt. 😉

Umfang einer Beratung mit Selbstständigkeit Zuschuss

2 Beratungstage (à 8 Stunden) 
inklusive Pauschale für Reise- & Übernachtungskosten sowie Bericht
+ ein 2stündiges Abschluss-Meeting 
Zugabe: Hilfe bei Abwicklung von Zuschüssen

  • Der Antrag auf Zuschuss wird vor Beratungsbeginn gestellt (unverbindlich für Planungssicherheit),
  • die Rechnung nach der Beratung.
  • Die Summe muss vorgestreckt werden, der Auszahlung des Zuschusses erfolg dann direkt.
  • Dieser Zuschuss kann zu den genannten Rahmenbedingungen fünf Mal abgerufen werden (innerhalb der aktuellen EU-Förderperiode bis zum 31.12.2026). Insgesamt also maximal 10 Beratungstage mit 5 x 1.750 € netto Eigenanteil bis Ende 2026 – falls größerer Bedarf besteht.

Alte Bundesländer, Trier & Lüneburg – 80 % Zuschuss

Eine Ausnahme bilden

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
  • Region Lüneburg
  • Region Trier

hier gilt das Gleiche wie oben beschrieben, nur dass 80 % Zuschuss gewährt werden!

Ich habe sehr viel Erfahung mit den Förderungen und helfe Ihnen gerne dabei. Ob ein solcher Selbstständigkeit Zuschuss in Frage kommt, können wir gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen – einen Gutschein für eine persönliche Videokonferenz gibt es als
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Business Beratung für Organisation, Marketing, Strategie & Digitalisierung – mit 30 % Zuschuss über das RKW Hessen

Eine Förderung Kleinunternehmen bzw. ein Selbstständigkeit Zuschuss gewährt auch das RKW Hessen in Form von gezielten Beratungszuschüssen.

Der Ablauf ist hier etwas anders: Sie müssen zunächst ein Gespräch mit dem RKW Hessen führen und erhalten dann von dort ein Angebot, in dem der Zuschuss bereits berücksichtigt ist. Wenn Sie diese Art der Förderung Kleinunternehmen wahrnehmen möchten, überweisen Sie den Eigenanteil (gemäß Angebot) an das RKW Hessen. Dieses beauftragt dann mich als gelistete Beraterin.

Wir führen unsere Beratung zum gewählten Themenschwerpunkt durch und ich erstelle am Ende meinen Bericht, den ich an das RKW sende. Von dort erhalten Sie alle Abschlussunterlagen (und demnach keine Rechnung von mir).

Anzahl der möglichen Beratungstage und inhaltlichen Schwerpunkte sind unterschiedlich, unterm Strich sind es aber immer etwa 30 % als Selbstständigkeit Zuschuss für das das Beratungshonorar.

Mehr Informationen gibt es auch direkt beim RKW Hessen.

Sprechen Sie mich auch hierzu gerne an, ich bin mit den Abläufen bestens vertraut und unterstütze wo ich kann.

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Wie läuft das mit den Zuschüssen für eine individuelle Einzelberatung konkret ab?

  1. Wir lernen uns erst einmal kennen und schauen, ob die Chemie stimmt.
  2. Wir stellen ganz unverbindlich einen Antrag auf den Zuschuss – das verpflichtet zu nichts!

Für eine Förderung Kleinunternehmen bzw. einen Selbstständigkeit Zuschuss in Form eines Beratungszuschusses, brauche ich zunächst die vollständigen Unternehmensdaten:

  • Vollständige Firmierung, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Natürliche oder juristische Person
  • Ihre Branchenzugehörigkeit nach Wirtschaftszweigklassifikation: Industrie, Einzelhandel, Handelsvertreter / -makler, Transportsektor (Straße), Sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Gastgewerbe, Freie Berufe, Transportsektor (Schiene, Wasser, Luft), Groß- und Außenhandel, Reisebürogewerbe, Handwerk
  • Das Gründungsdatum Ihres Unternehmens / Anmeldung der Steuernummer bei Freiberuflichkeit
  • Haben Sie in den letzten 3 Jahren De minimis-Beihilfen erhalten?
    Bei „De-minimis“-Beihilfen handelt es sich um Beihilfen, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006 bis zu einer bestimmten Höchstgrenze nicht der Genehmigungspflicht durch die Kommission unterliegen. Falls Sie bereits eine „De-minimis“-Beihilfe erhalten haben, ist Ihnen das mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilt worden. Anderenfalls handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine „De-minimis“-Beihilfe. Für Gewerbe liegt die Höchstgrenze bei 200.000 € in den letzten 3 Steuerjahren vor Antragstellung.

    Falls ja, brauche ich die Bescheide als pdf! Bitte Formular unterschreiben.
    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_formular_de_minimis_erklaerung.html
  • Ihre genaue Mitarbeiterzahl (sozialversicherungspflichtig)
  • Ihre letzte Bilanzsumme oder Jahresumsatz
  • Die Bankverbindung auf die der Zuschuss ausgezahlt werden soll (IBAN und BIC)

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden per E-Mail die Freigabe, dass die formellen Voraussetzungen gegeben sind und wir mit der Beratung starten können.

3. Wir arbeiten im Rahmen einer persönlichen 1:1 Unternehmer Beratung zusammen. Hierfür komme ich in Ihr Unternehmen.

  • Wir führen die Beratung durch: 2 Beratungstage à 8 Stunden , zzgl. 1/2 Tag für Bericht
    (Zeit für Recherche, Konzeption etc zählen zur Beratungszeit – nicht nur die persönlichen Gespräche)
  • Sie erhalten eine Rechnung über den Brutto-Betrag, diese muss zunächst an mich überwiesen werden.
  • Über diese Überweisung brauche ich einen Kontoauszug (es werden nur die Auszüge des beratenen Unternehmens akzeptiert) – es muss ein echter aus dem Automaten sein auf dem Sie bzw. Ihr Unternehmen als Kontoinhaber zu erkennen sind (steht ja immer oben drauf), kein Onlinebanking-Screenshot, o.Ä..
  • Nicht gefördert wird die Umsatzsteuer. Der Betrag wird mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet bzw. erstattet!
  • Ich erstelle einen Bericht nach den Maßgaben des Fördermittelgebers und stelle mit Ihnen die nötigen Unterlagen zusammen um alles einzureichen.
  • Zum Schluss wird noch eine unterzeichnete Unternehmenserklärung benötigt (die durch das Online-Portal des Zuschussgebers erstellt wird), in der Sie die Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigen. Diese kann erst generiert werden wenn alle unterlagen eingereicht wurden.
  • Der Zuschuss von 50 % bzw. 80% vom Netto-Honorar wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Sprechen Sie mich hierzu gerne an, ich habe sehr viel Erfahung damit und helfe Ihnen dabei! Das gehört bei mir als Zugabe bei einer persönlichen Einzelberatung dazu.

4. Wir stoßen gemeinsam auf die Erfolge an. 😉


Ja, ich brauche Hilfe und jetzt gehe ich es an!

Wenn man denkt „Ich brauche Hilfe, für mein Unternehmen, meine Geldsorgen, meine Existenz“, dann ist die Suche nach Wissen und Anregung ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Es gibt attraktive Selbstständigkeit Zuschüsse sowie kostengünstige Angebote wie die digitalen Produkte.

Ich brauche Hilfe zu sagen, war das Beste das ich tun konnte. Denn ich habe Hilfe von so vielen Seiten erhalten und konnte mich am eigenen Schopf aus dem Schlamassel ziehen. Diese Erfahrung war eine Offenbarung!

Lassen Sie uns den Laden wieder auf Vordermann bringen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

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