Seit vielen Jahren kann ich meinen Kunden für eine Zusammenarbeit Selbstständigkeit Zuschüsse anbieten.
Je nach Förderprogramm werden hierbei 30-80 % des Beratungshonorars als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen – dies gilt insbesondere für die organisatorische und strategische Beratung kleiner Unternehmen (ab 1-Personen-Betrieben).
Die Förderung von Kleinunternehmen erfolgt somit durch das gezielte Einkaufen und Aneignen von unternehmerischem Wissen. Um danach aus eigener Kraft eine langfristig stabile Existenzgrundlage aufzubauen.
Dies ist meiner Erfahrung nach deutlich nachhaltiger, als pauschal Geld als Förderung rauszuhauen. Geld löst keine Geldprobleme. Wissen löst Geldprobleme. Denn Geld bringt nichts, wenn man in der Unternehmensführung Fehler macht und es für falsche oder unnötige Sachen ausgibt.
Inhalt: Welche Selbstständigkeit Zuschüsse gibt es?
Selbstständigkeit Zuschuss: Hilfe für kleine Unternehmen durch attraktive Beratungszuschüsse
„Ich brauche Hilfe“ gibt es als Hilferuf nicht erst seit Corona. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet schon seit vielen Jahren Hilfe für Wirtschaftsförderung und Mittelstand. Darunter Zuschüsse für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich externes Knowhow und Beratung einkaufen, um erfolgreichen Geschäften nachgehen zu können.
Die aktuell geltende Richtlinie finden Sie direkt beim Bundesamt. Ebenso die Merkblätter zu Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsberechtigung und möglichen Beratungsthemen. Wichtig: gefördert werden nur individuelle Einzelberatungen – keine Seminare oder Kurse.
Eine gezielte Unternehmensberatung für kleine Unternehmen, damit sich Selbstständige das Fachwissen zum Führen ihres Unternehmens nachhaltig ins Haus holen können. Eine Investition die sich sehr schnell rentiert: durch Zeit- & Geld-Zugewinne. Durch die Zuschüsse ist dies auch für kleinste Unternehmen und Soloselbstständige sehr gut realisierbar.
Unternehmen in Schwierigkeiten Förderung – 90 % Zuschuss über das BAFA
Das Förderprogramm Unternehmen in Schwierigkeiten BAFA bot über viele Jahre eine Möglichkeit der umfangreichen Förderung. Hierdurch sollten kleine Unternehmen mit akuten Problemen gezielt gestärkt und wieder Zukunftsfit gemacht werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten konnten hierbei 90 % des netto-Beratungshonorars als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Dieses spezielle Förderprogramm ist zum 31.12.2022 ausgelaufen!
Dafür wurde der Umfang für die 50%ige Förderung erhöht, sodass mehrere dieser Selbstständigkeit Zuschüsse für eine qualifizierte Unternehmensberatung abgerufen werden können:
Unternehmensberatung für Organisation, Marketing & Strategie – mit 50-80 % Zuschuss über das BAFA
„Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.“ (Zitat BAFA)
Auch hier steht also die Förderung Kleinunternehmen durch das Bezuschussen eingekauften Know Hows im Fokus. Wer die Kriterien erfüllt, erhält in aller Regel 50 % Zuschuss, in einigen Regionen sogar 80%.
Bei den Förderprogrammen geht es gezielt darum, dass sich Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen, Know how für ihre Unternehmenführung einkaufen können. Alle wirtschaftlichen Themen wie Finanzen, Arbeitsorganisation, Führung, Mitarbeitergewinnung, Marketing und Vertrieb kommen dafür inhaltlich in Frage.
Bei der Unternehmensgröße gilt die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen:
- weniger als 250 Mitarbeiter
- weniger als 50 Millionen Jahresumsatz (oder weniger als 43 Millionen Bilanzsumme)
Zudem sind einige Branchen ausgeschlossen, die ohnehin schon stark durch Subventionen gefördert werden (Landwirtschaft, Fischerei, etc.) oder Unternehmen an denen Bund oder Land beteiligt sind. Auch Unternehmen die nur ausgegliedert und nicht wirklich selbstständig oder wirtschaftlich unabhängig sind, werden bei einer Beratung nicht bezuschusst.
Trifft das alles (nicht) zu, kann eine 50% Förderung für ein Coaching für Unternehmer beantragt werden. Insbesondere die Zahl der Mitarbeiter und die Grenze des Jahresumsatzes werden vermutlich „ganz knapp“ verfehlt. 😉
Umfang einer Beratung mit Selbstständigkeit Zuschuss
2 Beratungstage (à 8 Stunden)
inklusive Pauschale für Reise- & Übernachtungskosten sowie Bericht
+ ein 2stündiges Abschluss-Meeting
Zugabe: Hilfe bei Abwicklung von Zuschüssen
- Der Antrag auf Zuschuss wird vor Beratungsbeginn gestellt (unverbindlich für Planungssicherheit),
- die Rechnung nach der Beratung.
- Die Summe muss vorgestreckt werden, der Auszahlung des Zuschusses erfolg dann direkt.
- Dieser Zuschuss kann zu den genannten Rahmenbedingungen fünf Mal abgerufen werden (innerhalb der aktuellen EU-Förderperiode bis zum 31.12.2026). Insgesamt also maximal 10 Beratungstage mit 5 x 1.750 € netto Eigenanteil bis Ende 2026 – falls größerer Bedarf besteht.
Alte Bundesländer, Trier & Lüneburg – 80 % Zuschuss
Eine Ausnahme bilden
- Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
- Region Lüneburg
- Region Trier
hier gilt das Gleiche wie oben beschrieben, nur dass 80 % Zuschuss gewährt werden!
Ich habe sehr viel Erfahung mit den Förderungen und helfe Ihnen gerne dabei. Ob ein solcher Selbstständigkeit Zuschuss in Frage kommt, können wir gerne in einem unverbindlichen Videocall prüfen – einen Gutschein für eine persönliche Videokonferenz gibt es als
exklusiven Bonus im Business-Power-Paket (33€).
Business Beratung für Organisation, Marketing, Strategie & Digitalisierung – mit 30 % Zuschuss über das RKW Hessen
Eine Förderung Kleinunternehmen bzw. ein Selbstständigkeit Zuschuss gewährt auch das RKW Hessen in Form von gezielten Beratungszuschüssen.
Der Ablauf ist hier etwas anders: Sie müssen zunächst ein Gespräch mit dem RKW Hessen führen und erhalten dann von dort ein Angebot, in dem der Zuschuss bereits berücksichtigt ist. Wenn Sie diese Art der Förderung Kleinunternehmen wahrnehmen möchten, überweisen Sie den Eigenanteil (gemäß Angebot) an das RKW Hessen. Dieses beauftragt dann mich als gelistete Beraterin.
Wir führen unsere Beratung zum gewählten Themenschwerpunkt durch und ich erstelle am Ende meinen Bericht, den ich an das RKW sende. Von dort erhalten Sie alle Abschlussunterlagen (und demnach keine Rechnung von mir).
Anzahl der möglichen Beratungstage und inhaltlichen Schwerpunkte sind unterschiedlich, unterm Strich sind es aber immer etwa 30 % als Selbstständigkeit Zuschuss für das das Beratungshonorar.
Mehr Informationen gibt es auch direkt beim RKW Hessen.
Wie läuft das mit den Zuschüssen für eine individuelle Einzelberatung konkret ab?
- Wir lernen uns erst einmal kennen und schauen, ob die Chemie stimmt.
- Wir stellen ganz unverbindlich einen Antrag auf den Zuschuss – das verpflichtet zu nichts!
Für eine Förderung Kleinunternehmen bzw. einen Selbstständigkeit Zuschuss in Form eines Beratungszuschusses, brauche ich zunächst die vollständigen Unternehmensdaten. Damit wird online ein Antrag gestellt.
In der Regel kommt innerhalb von 24 Stunden per E-Mail die Freigabe, dass die formellen Voraussetzungen gegeben sind und wir mit der Beratung starten können.
3. Wir arbeiten im Rahmen einer persönlichen 1:1 Unternehmer Beratung zusammen. Hierfür komme ich in Ihr Unternehmen.
- Wir führen die Beratung durch: 2 Beratungstage à 8 Stunden , zzgl. 1/2 Tag für Bericht
(Zeit für Recherche, Konzeption etc zählen zur Beratungszeit – nicht nur die persönlichen Gespräche) - Du bekommst eine Rechnung über den Brutto-Betrag, diese muss zunächst an mich überwiesen werden.
- Über diese Überweisung brauche ich einen Kontoauszug (es werden nur die Auszüge des beratenen Unternehmens akzeptiert) – es muss ein echter aus dem Automaten sein auf dem Sie bzw. Ihr Unternehmen als Kontoinhaber zu erkennen sind (steht ja immer oben drauf), kein Onlinebanking-Screenshot, o.Ä..
- Nicht gefördert wird die Umsatzsteuer. Der Betrag wird mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet bzw. erstattet!
- Ich erstelle einen Bericht nach den Maßgaben des Fördermittelgebers und stelle mit Ihnen die nötigen Unterlagen zusammen um alles einzureichen.
- Zum Schluss wird noch eine unterzeichnete Unternehmenserklärung benötigt (die durch das Online-Portal des Zuschussgebers erstellt wird), in der Sie die Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigen. Diese kann erst generiert werden wenn alle unterlagen eingereicht wurden.
- Der Zuschuss von 50 % bzw. 80% vom Netto-Honorar wird direkt auf Dein Konto ausgezahlt.
Sprich mich hierzu gerne an, ich habe sehr viel Erfahung damit und helfe Ihnen dabei! Das gehört bei mir als Zugabe bei einer persönlichen Einzelberatung dazu.
4. Wir stoßen gemeinsam auf die Erfolge an. 😉
Wollen wir es auch bei Dir ploppen lassen?
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